Für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Steuerpflichtige ist alleinstehend i. S. d. § 24b Abs. 2 EStG und
- zu seinem Haushalt gehört mindestens 1 Kind, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben nur unbeschränkt Steuerpflichtige[1], die die o. g. Voraussetzungen erfüllen.
Beschränkt Steuerpflichtige sind für die Zeit der beschränkten Steuerpflicht vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen.[2]
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