Verwendet der Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen privaten Pkw, darf er 0,30 EUR je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer sowie 0,38 EUR (in 2021: 0,35 EUR) für jeden weiteren Kilometer als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der private Pkw dem Arbeitnehmer oder einer anderen Person gehört und ob ihm durch die Nutzung Aufwendungen entstehen oder nicht.

 
Praxis-Beispiel

Privat-Pkw des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer legt die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte an 218 Tagen mit seinem privaten Pkw zurück. Die Entfernung beträgt 28 km. Die Entfernungspauschale berechnet er wie folgt:

 
218 Tage x ((20 km × 0,30 EUR) + (8 km × 0,38 EUR)) 1.970,72 EUR

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