Die Planung der Energiekosten ist im Gemeinkostenbereich ebenso aufwändig wie die Verteilung. Es bietet sich an, den Verbrauch ähnlich wie in der Vergangenheit anzusetzen, wenn keine wesentlichen Veränderungen im Verbrauchsverhalten (z. B. langer Winter, zusätzliche Büros) zu erwarten sind. Die Entwicklung der Preise für die einzelnen Energiearten selbst muss anhand der Markterkenntnisse vorausgesagt werden. Das gilt auch für die Planung der direkt den Produkten oder Maschinen zuzuordnenden Energieverbräuche. Die Planpreise für Strom, Gas, Wasser oder Treibstoffe werden mit Hilfe des zuständigen Einkaufs für die Planperiode festgelegt. Dabei müssen die verschiedenen Steuern und Umlagen berücksichtigt werden. Eventuell mögliche Erstattungen, z. B. der Stromsteuer, sind ebenfalls in die Planung einzubeziehen.

Über die Planung der Produktionsmengen erfolgt auch die Planung der Energiekosten. Die direkten Energieverbräuche werden aus den Stücklisten der Produkte ermittelt, indem die Produktionsmengen mit den Energieverbräuchen pro Stück multipliziert werden. Die von den Maschinen abhängigen Verbräuchen werden ermittelt, indem aus den Arbeitsplänen die Maschinenlaufzeiten in der Planperiode errechnet und mit dem Verbrauch pro Zeiteinheit multipliziert werden. Aus diesen Berechnungen sollten sich auch die durchschnittlichen Rüst- und Bereitstellungszeiten ergeben, die ebenfalls mit den Energieverbräuchen bewertet werden.

 
Praxis-Tipp

Keine Mengen doppelt planen

Damit verfügen Sie über 3 Planwerte: den Energieverbrauch aus der Gemeinkostenverteilung, den Verbrauch aus den Maschinenlaufzeiten und den rechnerischen Verbrauch aus der Planproduktion. Achten Sie darauf, dass keine Mengen doppelt geplant werden (z. B. im Maschinenverbrauch und in der direkten Zuordnung).

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