Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Energiebeschaffung und -nutzung

Das Energiecontrolling als eine Teilfunktion des Energiemanagements unterstützt die Unternehmensführung sowie die verantwortlichen Energiemanager bei der Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Energiebeschaffung, -umwandlung, -verteilung und -nutzung. Sein Ziel ist es, die Effektivität (Grad der energiespezifischen Zielerreichung) sowie die Effizienz im Hinblick auf Energieverbrauch und -kosten zu erhöhen.[1]

Energieinformationssystem als Basis eines Energiecontrollings

Die Basis für die Umsetzung eines Energiecontrollings in Unternehmen bildet ein funktionsspezifisches Energieinformationssystem zur kontinuierlichen Erfassung und Verarbeitung von Energieverbrauchs- und -kostendaten sowie relevanten Betriebsdaten (bspw. aus der Produktion). Für die Datenerfassung können je nach Unternehmenskontext zwei unterschiedliche Methoden genutzt werden: Zum einen können die energiespezifischen Daten von qualifiziertem Personal manuell erfasst werden, zum andern kann eine automatische Erfassung über Fernmess- und Fernauslesegeräte erfolgen. Die manuelle Erfassung ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen vorteilhaft, wenn die Energiedaten von wenigen Verbrauchern und Verbrauchergruppen mit verhältnismäßig geringem Personaleinsatz erfasst werden können. In größeren Unternehmen ist hingegen die automatische Erfassung die effektivere bzw. kostengünstigere Alternative und ermöglicht darüber hinaus deutlich kürzere Abfrageintervalle und kürzere Reaktionszeiten bei Unregelmäßigkeiten.[2]

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Energiecontrollings können in 5 wesentlichen Teilfunktionen zusammengefasst werden:

  • Planungsfunktion,
  • Koordinationsfunktion,
  • Informationsfunktion,
  • Kontrollfunktion sowie
  • Beratungsfunktion.

Mitwirkung bei der Erstellung der Energiestrategie im Rahmen der Planungsfunktion

Die Planungsfunktion beinhaltet die Mitwirkung des Energiecontrollings bei der Erstellung der Energiestrategie und der Ausarbeitung von darauf aufbauenden betrieblichen Detailkonzepten/-plänen. Richtschnur bzw. Ausgangspunkte der Energieplanung sind die im Rahmen der Energiepolitik festgelegten Grobziele, die im Verlauf der strategischen Planung weiter detailliert werden, und die energetische Ist-Analyse.[3] Das Energiecontrolling ist weiterhin an der Planung von Energieeffizienzprojekten sowie den zugehörigen Einzelmaßnahmen im Unternehmen beteiligt und unterstützt bei der Vorbereitung von Investitionsentscheidungen durch Rentabilitätsanalysen. Insbesondere bei langfristigen Planungsvorhaben gewinnt die Risikovorsorge an Bedeutung, die das Energiecontrolling durch Elemente des Risikomanagements in den Planungsprozessen beisteuert.[4]

Aufbau- und ablauforganisatorische Koordinationsfunktion

Das Energiecontrolling führt im Rahmen der Koordinationsfunktion Planung, Umsetzung und Kontrolle von Energieeffizienzmaßnahmen zusammen, indem es fortlaufend unternehmensinterne Abstimmungsprozesse initiiert bzw. begleitet, die erforderliche Informationsversorgung aller beteiligten Entscheidungsträger/Unternehmensbereiche sicherstellt und Störungen beseitigt.[5] Im Rahmen des Projektcontrollings von Energieeffizienzprogrammen und/oder einzelnen -maßnahmen unterstützt das Energiecontrolling durch die laufende Erfassung des Projektfortschritts sowie die Termineinhaltung bezüglich festgelegter Meilensteine.

Informationsfunktion umfasst Energiebuchhaltung, -kostenrechnung und -reporting

Die Informationsfunktion des Energiecontrollings umfasst im Wesentlichen den Aufbau und die laufende Pflege des Energieinformationssystems, die Energiebuchhaltung, die Energiekostenrechnung sowie das Energieberichtswesen.

  • Die Energiebuchhaltung beinhaltet die Erfassung von verbrauchs-/mengenbezogenen Energiedaten sowie die darauf aufsetzende Verarbeitung, Aufbereitung und Auswertung der gesammelten Energiedaten (bspw. nach Energieträger, nach bestimmten Zeitperioden, nach Unternehmensstandorten, nach einzelnen vordefinierten Verbrauchern etc.). Art, Inhalt und Umfang der Energiebuchhaltung werden jeweils durch unternehmensspezifische Informationsbedürfnisse bestimmt.
  • Die Energiekostenrechnung stellt die Schnittstelle zum Rechnungswesen dar. Unter Nutzung der Informationen der Energiebuchhaltung sind wesentliche Ergebnisse der Energiekostenrechnung die Entwicklung von unternehmensspezifischen Verrechnungsmodellen und die Abwicklung der innerbetrieblichen Energieverrechnung.
  • Die Verteilung und damit Verfügbarmachung relevanter Energieinformationen für die unternehmensinternen Entscheidungsträger erfolgt im Rahmen eines formalisierten periodischen Energiereportings.[6] Neben der Entscheidungsunterstützung wirkt das Energiecontrolling durch die Bereitstellung von relevanten energiespezifischen Informationen darüber hinaus bei der Sensibilisierung und Motivation zu energiesparendem Denken und Handeln von Unternehmensführung und Mitarbeitern sowie der Etablierung einer unternehmensspez...

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