OFD Cottbus, 18.06.1997, InvZ 1260 - 17 - St 119, S 2172 - 1 - St 113, S 2193 - 2 - St 113

BMF-Schreiben vom 30.05.1997 BStBl 1997 I, 567

O.g. BMF-Schreiben regelt:

  1. die Behandlung von Leitungsanlagen bei Versorgungsunternehmen als selbstständige Wirtschaftsgüter und
  2. die steuerliche Behandlung von Erweiterungen, Verstärkungen und aktivierungspflichtigen Aufwendungen an Leitungsnetzen

Ergänzend zum BMF-Schreiben weise ich ausdrücklich darauf hin, dass zwar die Grundsätze zur Behandlung von Leitungsanlagen als selbstständige Wirtschaftsgüter für die steuerliche Beurteilung anzuwenden sind und damit auch für den Bereich der Investitionszulage gelten.

Jedoch stellt der zweite Teil des o.g. Schreibens, nach der jährliche Aufwendungen für Erweiterungen, Verstärkungen und aktivierungspflichtigen Erneuerungen in einem Jahressammelposten zusammengefasst wie Herstellungskosten für ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut behandelt werden dürfen, eine ausschließlich für den Buchführungs- und Bilanzierungsbereich anwendbare Vereinfachungsregelung dar. Eine Anwendung der Regelung unter 2. Für Zwecke der Investitionszulage kommt also nicht in Betracht.

 

Normenkette

§ 2 InvZulG

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