Entscheidend im Schadensfall ist

  • die unverzügliche Meldung des Schadens gegenüber der Versicherung.
  • Schäden am Gebäude sollten umgehend durch Fotos und gegebenenfalls schriftliche Aufzeichnungen dokumentiert werden.
  • Der Versicherte ist in jedem Fall verpflichtet, weitere Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (bei Überschwemmung umgehend den Keller ausräumen).

Die eigenständige Behebung von Schäden ohne vorherige Begutachtung durch die Versicherung sollte nur nach Absprache mit der Versicherung erfolgen.

 
Hinweis

Hinweis

Der Versichererverband GDV gibt den im Internet einsehbaren Kompass Naturgefahren heraus. Hauseigentümer können dort unter Eingabe ihrer Adresse die konkrete Höhe der Gefahr für das jeweilige Grundeigentum ermitteln.

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