Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt. Damit sind alle publizitätspflichtigen Unternehmensdaten insbesondere der Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland zentral zugänglich.

Es wird gespeist von den verschiedensten Registern, wie etwa dem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister, unternehmensrelevanten Mitteilungen der Wertpapieremittenten, Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte und insbesondere auch von den Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Die Einsichtnahme in das Unternehmensregister ist jedem zu Informationszwecken gestattet[§ 9 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 HGB]. Ein berechtigtes Interesse ist dazu nicht erforderlich. Die Einschränkung "zu Informationszwecken" dient lediglich der Abwehr krasser Missbrauchsfälle, etwa, wenn der gesamte Datenbestand des Unternehmensregister kopiert werden soll, um ein Parallelregister aufzubauen oder wenn durch eine missbräuchliche Nutzung der Betrieb des Unternehmensregisters gestört werden soll.

Mit dem öffentlich zugänglichen elektronischen Unternehmensregister haben nun alle Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte, nach objektiven Grundsätzen aufgestellten Unternehmensinformationen zuzugreifen. Die Informationen zu Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Anhang kann jedermann kostenfrei nutzen. Damit ist das elektronische Unternehmensregister ein hervorragendes Instrument zur Konkurrenzbeobachtung.

Umgekehrt bedeutet das für alle Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft: Auch ihre Unternehmensdaten sind öffentlich. Jedermann hat damit Einblick die Unternehmen. Wer das nicht möchte, kann dies verhindern, z. B. indem er seine Geschäfte in einer Rechtsform tätigt, die nicht den strengen Veröffentlichungspflichten für Kapitalgesellschaften unterliegt (GbR, KG, GmbH & Co. KG).

Diese Recherchemöglichkeiten bietet das Unternehmensregister

Die Internetseite www.unternehmensregister.de bietet umfangreiche Recherchemöglichkeiten. Über die Suche auf der Startseite kann im gesamten vorliegenden Datenbestand recherchiert werden. Die Suche bietet 2 Optionen: Die Suche über "Firmenname" über alle Bereiche oder ausgewählt in den Bereichen "Registerinformationen" bzw. "Veröffentlichungen".

Über die "Detailsuche" kann in einem entsprechend dort ausgesuchten Bereich mit einer speziell darauf zugeschnittenen Suchmaske gezielt recherchiert werden.

Diese Suchmöglichkeiten gibt es:

  • Registerinformationen

    In diesem Teil haben Sie Zugang zu Originalunterlagen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Der Abruf dieser Daten ist nach dem Justizverwaltungskostengesetz kostenpflichtig.

  • Registerbekanntmachungen

    In diesem Teil finden Sie Bekanntmachungen von Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.

  • Rechnungslegung/Finanzberichte

    Hier befinden sich Abschlussunterlagen und Bekanntmachungen von Beschlüssen und Erklärungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB, sowie Finanzberichte der Wertpapier-Emittenten.

  • Gesellschaftsbekanntmachungen

    In diesem Teil finden Sie Veröffentlichungen von: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mbH, Genossenschaften, Offenen Handels- und Kommanditgesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Gesellschaften, und aus dem Aktionärsforum.

  • Fondsinformationen

    In diesem Bereich finden Sie alle Veröffentlichungen zu Fonds, wie Berichte, Besteuerungsgrundlagen, Vertragsbedingungen etc.

  • Kapitalmarktinformationen

    In diesem Teil finden Sie Mitteilungen von Emittenten an das Unternehmensregister zu: Insiderinformationen, Eigengeschäfte von Führungskräften, Herkunftsstaat, Stimmrechtsmitteilungen, Wertpapiererwerb und Übernahme, Prospekte/Hinweise, Sonstige Kapitalmarktinformationen, sowie weitere Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger zu Wertpapieren.

  • Insolvenzen

    In diesem Teil finden Sie die wichtigsten Bekanntmachungen in Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren sowie Konkursen.

    Die Art und Weise der elektronischen Veröffentlichung orientiert sich an den für eine amtliche Veröffentlichung in diesem Medium bestehenden rechtlichen Vorgaben. Innerhalb von 2 Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung können Sie uneingeschränkt nach Bekanntmachungen suchen. Nach Ablauf der Frist werden Ihnen Veröffentlichungen nur angezeigt, wenn Sie das Amtsgericht und mindestens eine weitere Angabe eintragen (Name / Firmenname oder Wohnsitz / Sitz oder Aktenzeichen oder Registergericht, Registerart und Registernummer).

Gebühren für die Recherche im elektronischen Unternehmensregister

Die wichtigste Recherchemöglichkeit für die Konkurrenzbeobachtung ist der Einblick in die Rechnungslegung der Unternehmen, also in den Jahresabschluss, die Gewinn- u...

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