Im Unterschied zu den auf herkömmlichem Weg erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen hat sich für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs ein an das technische Medium gebundenes besonderes Segment von Umsätzen herausgebildet. Den elektronischen Dienstleistungen ist eigen, dass das gesamte Rechtsgeschäft, insbesondere der umsatzsteuerlich relevante Leistungsaustausch über das Internet oder andere elektronische Netze abgewickelt werden. Digitale oder virtuelle Güter können elektronisch versandt werden, sie besitzen zwar keine physische Beschaffenheit mehr, können in ihrer Verwendungsfunktion körperlichen Gegenständen aber gleichwertig sein. Unter diesem Aspekt ist der entgeltliche Download mehrerer Musikdateien durchaus dem Kauf einer herkömmlichen Musik-CD vergleichbar. Eine körperliche Kontrolle zum Zweck der ordnungsgemäßen Besteuerung kann aber nur bei der CD-Lieferung gewährleistet werden. Es ist daher verständlich, wenn ausschließlich zur besseren steuerlichen Durchdringung neuer technischer Entwicklungen – Abgrenzungen vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört auch die Abgrenzung zwischen Telekommunikationsdienstleistungen als technischem Träger und ihren Inhalten, den sog. Telediensten.

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