Rz. 43

Der in Rz. 34 angesprochene Mindestumfang der zu übermittelnden Daten lässt sich mittels des Filters "fiscalRequirement" aus dem GAAP-Modul extrahieren. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"= Mussfeld; Filter "legalformEU"=true), werden nur die von Einzelunternehmen grundsätzlich zwingend auszufüllenden Positionen dargestellt. Es handelt sich um 713 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen:

  • Bilanz (40 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (266 Zeilen),
  • Anhang (39 Zeilen; s. dazu Rz. 41),
  • steuerliche Gewinnermittlung (50 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (6 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (306 Zeilen) und
  • steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (6 Zeilen)

zuzurechnen sind.

Neben diesen Mussfeld-Zeilen gibt es noch Mussfeld-Zeilen, bei denen ein Kontennachweis erwünscht ist, der die Angaben Kontonummer, Kontobezeichnung und Saldo zum Stichtag umfasst. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Mussfeld, Kontennachweis erwünscht; Filter "legalformEU"=true), ergeben sich weitere 153 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen:

  • Bilanz (38 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (5 Zeilen),
  • Anhang (67 Zeilen; s. dazu Rz. 41) und
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (43 Zeilen)

zuzuordnen sind.

Schließlich sind noch Zeilen zu beachten, die grundsätzlich auszufüllen sind, damit rechnerische Operationen innerhalb der Berichtsbestandteile möglich sind. Dabei handelt es sich um Zeilen, deren Eingabe rechnerisch notwendig ist, soweit zu der Position Informationen vorhanden sind, sowie um sog. Summenmussfelder. Rechnerisch notwendig sind Eingaben in Zeilen, wenn diese zu einer Ebene (einem level) gehören, in der nicht alle Eingaben als "Mussfeld" oder als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet sind. Beispielsweise sind der Bilanz unter der Position "Immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 20; level 4) folgende Positionen zugeordnet:

  1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (Zeile 25; level 5),
  2. "In der Entwickung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 37; level 5)
  3. "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 39; level 5),
  4. "unentgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 51; level 5),
  5. "entgeltlich und unentgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 60; level 5),
  6. "Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert" (Zeile 77; level 5),
  7. "geleistete Anzahlungen (immaterielle Vermögensgegenstände)" (Zeile 87; level 5) und
  8. "sonstige immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 90; level 5).

Von den 8 Positionen der 5. Ebene (level 5) sind nur die 3., die 6. und die 7. Position als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet. Um die Vollständigkeit der Positionen auf der 5. Ebene (level 5) zu gewährleisten, handelt es sich bei der 1., der 2., der 4., der 5. und der 8. Position um Felder der Kategorie Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden; Filter "legalformEU"­=true) ergeben sich 780 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen

  • Bilanz (122 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (205 Zeilen),
  • Anhang (116 Zeilen; s. Rz. 41),
  • steuerliche Gewinnermittlung (7 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (3 Zeilen) und
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (327 Zeilen)

zuzurechnen sind.

Summenmussfelder sind schließlich solche Positionen, unter denen sich auf untergeordneter Ebene (level) Positionen der Kategorie "Mussfeld" oder "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" befinden, die selbst aber weder als "Mussfeld" noch als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet sind. Beispielsweise ist die soeben angesprochene Position "Immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 20; level 4) als Summenmussfeld ausgestaltet. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Summenmussfeld; Filter "legalformEU"=true), lassen sich für Einzelunternehmen 351 Zeilen als Summenmussfeld extrahieren. Diese sind folgenden Berichtsbestandteilen zuzurechnen:

  • Bilanz (40 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (101 Zeilen),
  • Anhang (54 Zeilen; s. Rz. 41),
  • steuerliche Gewinnermittlung (10 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (3 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (156 Zeilen).

Damit ergeben sich insgesamt Zeilen, die Einzelunternehmen grundsätzlich zwingend auszufüllen haben. Vom Ausfüllen dieser Zeilen darf ein Einzelunternehmen nur a...

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