Grundsätzlich gilt für Betriebseinnahmen, dass diese mit Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld bzw. den Geldeswert zugeflossen sind. Betriebsausgaben gelten hingegen als abgeflossen mit ihrer Leistung. Daraus folgt:

 
Art der Zahlung Abfluss/Zufluss
Barzahlung Zeitpunkt der Zahlung (Nachweis durch quittierte Rechnung, Quittung oder durch Eigenbeleg)
Überweisung (Zahlung) Übergabe bzw. der Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank (bei Abgabe in Papier, möglichst von der Bank bestätigen lassen)
Online-Überweisung Sobald die Bank bestätigt, dass sie die Überweisung entgegengenommen hat (Bestätigung sollte ausgedruckt werden)
Überweisung am Automaten in der Bank Sobald die Bank die Überweisung angenommen hat; Bestätigung kann i. d. R. am Automaten ausgedruckt werden
Überweisung (Erhalt) Zufluss am Tag der Gutschrift (nicht am Tag der Wertstellung)
Scheck, Verrechnungsscheck (Zahlung) Zeitpunkt der Hingabe des Schecks, z. B. Einwurf in den Briefkasten der Post oder des Empfängers (Datum festhalten!)
Scheck, Verrechnungsscheck (Erhalt) Unabhängig vom Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Bankkonto der Bareinlösung liegt der Zufluss mit der Entgegennahme des Schecks vor
Kreditkarte, EC-Karte Tag, an dem mit der Karte gezahlt wird (Zahlungsbelege aufbewahren!)

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