Grundsätzlich gilt für Betriebseinnahmen, dass diese mit Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld bzw. den Geldeswert zugeflossen sind. Betriebsausgaben gelten hingegen als abgeflossen mit ihrer Leistung. Daraus folgt:
Art der Zahlung | Abfluss/Zufluss |
---|---|
Barzahlung | Zeitpunkt der Zahlung (Nachweis durch quittierte Rechnung, Quittung oder durch Eigenbeleg) |
Überweisung (Zahlung) | Übergabe bzw. der Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank (bei Abgabe in Papier, möglichst von der Bank bestätigen lassen) |
Online-Überweisung | Sobald die Bank bestätigt, dass sie die Überweisung entgegengenommen hat (Bestätigung sollte ausgedruckt werden) |
Überweisung am Automaten in der Bank | Sobald die Bank die Überweisung angenommen hat; Bestätigung kann i. d. R. am Automaten ausgedruckt werden |
Überweisung (Erhalt) | Zufluss am Tag der Gutschrift (nicht am Tag der Wertstellung) |
Scheck, Verrechnungsscheck (Zahlung) | Zeitpunkt der Hingabe des Schecks, z. B. Einwurf in den Briefkasten der Post oder des Empfängers (Datum festhalten!) |
Scheck, Verrechnungsscheck (Erhalt) | Unabhängig vom Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Bankkonto der Bareinlösung liegt der Zufluss mit der Entgegennahme des Schecks vor |
Kreditkarte, EC-Karte | Tag, an dem mit der Karte gezahlt wird (Zahlungsbelege aufbewahren!) |
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