Die Architektin Lies ermittelt ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Die im Dezember bestellten und gelieferten Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer bezahlt Lies mithilfe des Online-Bankingprogramms ihrer Bank noch am 31.12. Das Konto weist die für den Ausgleich der Zahlung notwendige Deckung auf. Aufgrund des Jahresabschlusses führt die Bank die Überweisung erst am 2.1. des Folgejahres aus und verbucht die Lastschrift. Aufgrund der ausreichenden Kontendeckung auf dem Bankkonto von Lies gilt die Zahlung mit Ausführung der Überweisung am 31.12. als abgeflossen. Lies kann damit den Betriebsausgabenabzug noch im zurückliegenden Jahr geltend machen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4930/6815 Bürobedarf 200      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 38 1792/3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 238

Architektin Lies muss außerdem die Belastung auf ihrem Konto erfassen, die allerdings erst im Januar erfolgt. Die Belastung ihres Kontos bucht sie wie folgt:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1792/3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 238 1200/1800 Bank 238

Bei einer Überweisung fließt der Betrag zu dem Zeitpunkt ab, in dem die Überweisung entweder online oder per Überweisungsträger bei der Bank eingereicht wird und das Konto eine ausreichende Deckung hat. Bei einer Überweisung im Online-Banking reicht es aus, sich die Überweisungsbestätigung auszudrucken. Daraus ergibt sich das Datum der Zahlung.

Bei einem Betrag, den der Unternehmer erhält, erfolgt der Zufluss an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird. Weicht der Tag der Wertstellung vom Datum der Gutschrift ab, ist das für den Zufluss ohne Bedeutung. Auf den Tag der Wertstellung kommt es also nicht an.

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