Der Sachbezug des Arbeitnehmers ermittelt sich wie folgt:
  Brutto-Listenneupreis × 1 % × Anzahl der Monate
+ Brutto-Listenneupreis × 0,03 % × Entfernungskilometer × Anzahl der Monate
= Privater Kfz-Anteil des Arbeitnehmers inkl. Umsatzsteuer (Sachbezug)

Auch hier gilt: Der Brutto-Listenneupreis ist für die Berechnung selbst dann anzusetzen, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde. Sowohl der Anteil für Privatfahrten als auch der Anteil für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ist in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig.

 
Praxis-Beispiel

1 %-Regelung Arbeitnehmer und Verbuchung

Ein Unternehmer hat im Juli für seinen Außendienstmitarbeiter einen Pkw mit einem Brutto-Listenneupreis von 24.000 EUR angeschafft. Der Außendienstmitarbeiter nutzt den Pkw neben den betrieblichen Fahrten auch für private Zwecke. Die einfache Entfernung von seiner Wohnung zur Tätigkeitsstätte beträgt 15 km.

 
Privatnutzung  
1 % × 6 Monate (Juli – Dez.) × 24.000 EUR = 1.440 EUR
Fahrten Wohnung – Tätigkeitsstätte  
0,03 % × 6 Monate × 24.000 EUR × 15 km = 648 EUR
Umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug 2.088 EUR

Bei den ermittelten Werten handelt es sich um Bruttobeträge, d. h. die Umsatzsteuer muss herausgerechnet werden.

Sachbezug Kfz buchen

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4110 Löhne 2.088 1792 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 2.088
1792 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 2.088 8611 * Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 2.088
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6010 Löhne 2.088 3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 2.088
3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 2.088 4947 * Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 2.088

*Das Konto ist ein Automatikkonto. Die enthaltene Umsatzsteuer wird programmgesteuert umgebucht.

Hinweis zur Umsatzsteuer:

In den Sachbezügen sind 19 % Umsatzsteuer (= 342,00 EUR) enthalten.

Der als Sachbezug zu behandelnde private Kfz-Nutzungsanteil wird als Arbeitslohn in der Zeile 28 ausgewiesen. Die verrechneten Netto-Sachbezüge erhöhen als sonstige Erlöse die Betriebseinnahmen (Zeile 14). Die Umsatzsteuer wird in Zeile 16 eingetragen.

 
Wichtig

Sachbezüge für Kfz müssen versteuert werden

Sachbezüge für die Kfz-Nutzung erhöhen den Brutto-Arbeitslohn des Arbeitnehmers und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der Sachbezug muss monatlich bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung versteuert werden.

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