Die privaten Warenentnahmen werden Gewinn erhöhend erfasst. Bei umsatzsteuerpflichtigen Entnahmen ist Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Privatentnahmen buchen
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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1880 | Unentgeltliche Wertabgaben | 1.190 | 8910* | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt | 1.190 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 1.190 | 4620* | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt | 1.190 |
*Das Konto ist ein Automatikkonto. Die enthaltene Umsatzsteuer wird programmgesteuert umgebucht.
Hinweis zur Umsatzsteuer:
In den Entnahmen ist die Umsatzsteuer enthalten.
Monatliche Buchung vermeidet Gewinnerhöhung am Jahresende
Es ist ratsam, diese Buchungen schon während des laufenden Jahres monatlich als sog. wiederkehrende Buchungen mit 1/12 der Jahresbeträge zu erfassen. Zum einen verteilt sich die Umsatzsteuerschuld aus den privaten Warenentnahmen gleichmäßig über das Jahr. Zum anderen gibt es keine unerwartete Gewinnerhöhung durch die privaten Warenentnahmen am Jahresende.
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