Im 2. und 3. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu

  • Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie
  • Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert.

Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die sich ergebenden Werte in den ersten Teil zu übernehmen sind und sich dort auf den Gewinn auswirken.

Wurde ein Wirtschaftsgut veräußert und kann für den Veräußerungsgewinn eine Rücklage nach § 6b i. V. m. § 6c EStG gebildet werden, ist der Veräußerungserlös in Zeile 18 zu erfassen, der Restbuchwert in Zeile 45. Sollen die stillen Reserven auf ein zu einem späteren Zeitpunkt anzuschaffendes oder herzustellendes Wirtschaftsgut übertragen werden, geht der Differenzbetrag in die linke Spalte von Zeile 121 ein. Die Gewinnminderung ergibt sich dann durch Übertrag in Zeile 65.

Wird eine in früheren Wirtschaftsjahren nach § 6b EStG bzw. für Ersatzbeschaffung gebildete Rücklage ohne Übertragung der stillen Reserven auf ein anderes Wirtschaftsgut aufgelöst, geht der Rücklagenbetrag in die rechte Spalte von Zeile 121 ein; er erhöht die Gesamtsumme, die in Zeile 124 ermittelt wird, und über Zeile 21 den Gesamtgewinn. Der Gewinnzuschlag nach § 6b EStG ist dann in Zeile 100 einzutragen.

Wird eine Rücklage auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen, soll der Rücklagenbetrag in Zeile 122 erfasst werden und durch den Übertrag der Gesamtsumme von Zeile 124 in Zeile 65 den Gewinn mindern. Das macht aber nur Sinn, wenn

  • beim Übertrag einer in Vorjahren gebildeten Rücklage in gleicher Höhe ein Eintrag in die rechte Spalte von Zeile 121 erfolgt, da der Übertrag nur dann erfolgsneutral bleibt. In diesem Fall entfällt der Gewinnzuschlag nach § 6b EStG;
  • stille Reserven unmittelbar im Jahr der Veräußerung oder des Untergangs eines Wirtschaftsguts auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen werden. Für diesen Vorgang darf dann aber keine Eintragung in Zeile 121 vorgenommen werden.

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