Sie sind Betriebseinnahmen bei betrieblicher Veranlassung, auch wenn sie auf einem Kautionskonto gutgeschrieben werden.[1] Kein Zufluss erfolgt auf einem Stornoreservekonto, wenn die Beträge im Zeitpunkt der Gutschrift nicht fällig waren und das Guthaben nicht verzinst wird.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge