Verdeckte Einlagen führen zu nachträglichen Anschaffungskosten für die Beteiligung an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft.[1] Das gilt sowohl bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Privatvermögen als auch bei Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen. Bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Betriebsvermögen ist der Betrag der verdeckten Einlage auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren.[2]

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