Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind mit dem Teilwert zu bewerten.

Handelsrechtlich kann die Vermögensmehrung als Gewinn ausgewiesen werden. Bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Einkommens der Kapitalgesellschaft ist dieser Vermögensmehrung jedoch durch Abzug der verdeckten Einlage zu begegnen.[1] Das bedeutet: Eine verdeckte Einlage gehört nicht zum körperschaftsteuerpflichtigen Einkommen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuer. Bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ist das Bilanzergebnis um die verdeckte Einlage zu kürzen.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge