Common Reporting Standard (CRS) ist ein in 2017 gestartetes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute (z. B. Banken) erhoben und an eine zentral zuständige Behörde weitergeleitet. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Finanzkontendaten zuständig. Das BZSt leitet die Informationen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiter. Gleichzeitig empfängt es die Informationen aus dem Ausland und übermittelt diese dann an die zuständigen deutschen Finanzämter. Die Auswertung der Daten erfolgt in den Finanzämtern bzw. den jeweiligen Steuerbehörden im Ausland. Die Umsetzung dieses Meldeverfahrens Common Reporting Standard wurde in Deutschland durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz gesetzlich fixiert.[1]

Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in der EU-Amtshilferichtlinie geregelt.[2]

Im Mai 2023 wenden insgesamt 120 Staaten/Gebiete den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten an.

[1] BGBl 2015 II S. 1630.
[2] Fassung der Richtlinie 2014/107/EU, ABl. L 359 v. 16.12.2014, S. 1.

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