§ 4 Zu § 3 des Gesetzes
§ 4 Steuerfreie Einnahmen
§ 4 Steuerfreie Einnahmen
Die Vorschriften der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung über die Steuerpflicht oder die Steuerfreiheit von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind bei der Veranlagung anzuwenden.
§ 5 (weggefallen)
§ 5 (weggefallen)
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