Der Grundsatz der Individualbesteuerung ist ein Unterfall des Leistungsfähigkeitsprinzips. Er besagt, dass Bemessungsgrundlage und progressiver Einkommensteuertarif auf die einzelne natürliche Person zu beziehen sind.
Aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung folgt weiter, dass jede Person die von ihr erwirtschafteten Einkünfte zu versteuern hat. Die Einkünfte werden persönlich zugeordnet. Dieser Grundsatz wird nur ausnahmsweise durchbrochen, z. B. beim Tod des Steuerpflichtigen. Seine Einkünfte müssen vom Rechtsnachfolger (Erben) versteuert werden.
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