Rz. 54

Im Schrifttum wurde ein Vorschlag zur Gliederung des Eigenkapitalspiegels nach IFRS unterbreitet.[1] Darüber hinaus sind sowohl in IAS 1 als auch bei dem DRS 22 jeweils Anhänge vorhanden, die Beispielgestaltungen für die Praxis enthalten. Der Inhalt dieser Anhänge ist allerdings von den Bilanzierenden, anders als die eigentlichen Standards, nicht verpflichtend umzusetzen.

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind mindestens die im Eigenkapital innerhalb der Bilanz gesondert ausgewiesenen Positionen getrennt aufzuführen. Es bietet sich demnach eine übersichtliche tabellarische Darstellung des Eigenkapitalspiegels an. Hier sind dann in der Kopfzeile mindestens die verschiedenen Bilanzpositionen des Eigenkapitals aufzuführen. In der Vertikalen werden dann die unterschiedlichen Einflussfaktoren, welche das Eigenkapital verändern, angegeben.

Die Eigenkapitalkomponenten, die erfolgsneutral mit diesem verrechnet werden,[2] sind in einer gesonderten Position innerhalb des Eigenkapitals zu bilanzieren.[3]

 

Rz. 55

vorläufig frei

[1] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl. 2021, § 20 Rz. 67 ff.
[2] "Other comprehensive income".
[3] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl. 2021, § 20 Rz. 66.

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