Rz. 53
Rechtsformspezifische Gliederungsempfehlungen werden auf der Basis der vermuteten Einhaltung der GoB für den Konzernabschluss in den Anhängen 1 und 2 der DRS 22 gegeben:
Abb. 1: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Kapitalgesellschaft)
Abb. 2: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Personengesellschaft)
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