Rz. 41a

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul"), letzteres enthält den Berichtsbestandteil "Bilanz", dessen untere Ebene die Position "Eigenkapital" ist.

Dabei unterscheidet die Taxonomie nach den Rechtsformen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann sich ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag/nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil" ergeben; daher enthält das Jahresabschluss-Modul zum "negativen Eigenkapital"/Aktivseite ein 157 Zeilen umfassendes Datenschema (Excel-Version, Zeilen 434 - 591) und zum "Eigenkapital"/Passivseite ein 355 Zeilen umfassendes Datenschema (Excel-Version, Zeilen 596–951).

Die Schemata sind in Summenmussfelder und Mussfelder untergliedert. Die Summenmussfelder resultieren aus dem hierarchischen Aufbau der Bilanz. Sie verknüpfen rechnerisch die Summenfelder miteinander und enden in einer sog. Oberposition, hier Taxonomie-Ebene 3 "Eigenkapital". Die Summenposition der Ebene 3 kann nicht belegt werden.

Mussfelder der nachgeordneten Ebene 4 gehen in das Summenmussfeld der Ebene 3 ein; diese Positionen sind zwingend zu belegen. Die Mussfelder der Ebene 6 stehen in mathematischer Beziehung zu denen der Ebene 5, die dann im Summenmussfeld der Ebene 4 zusammengefasst werden. Die Mussfelder der Ebene 6 müssen aber nur dann ausgefüllt werden, wenn entsprechende Sachverhalte verwirklicht sind (Mussfelder, rechnerisch notwenig, falls vorhanden). Die ansonsten gebotene Übermittlung eines NIL-Wertes entfällt. Bei der Mindestgliederung der Taxonomie ist für einige Mussfelder der Ebene 6 ein Kontennachweis notwendig.

Bei Personengesellschaften verlangt die Taxonomie für Jahre nach dem 31.12.2014 zusätzlich eine Übermittlung einer Kapitalkontenentwicklung und einer steuerlichen Gewinnermittlung (bei Kapitalgesellschaften verbleibt es bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung).[2]

Folgende Aufgliederungen des Eigenkapitals sieht die Taxonomie für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften vor:

 

Rz. 41b

(a) Einzelunternehmen

 
    Taxonomie/Ebene
Eigenkapital Summenmussfeld 3
Kapitalkonto Summenmussfeld 4[3]
Privatkonto Mussfeld 5
Anfangskapital

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6
Einlagen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und Konten-

nachweis
6
Entnahmen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und Konten-

nachweis
6

Kapitaländerung durch

Übertragung einer § 6b

EStG-Rücklage

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6

Kapitalanpassung nach

BilMoG/Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6
Steuerlicher Ausgleichs­posten z. B. nach Betriebsprüfung Mussfeld 5

Die Verbindung zwischen E-Bilanz – Taxonomie und Finanzbuchhaltung zeigen z. B. folgende Konten des DATEV-SKR 03:

 
Anfangskapital 870 – 879 Festkapital  
Privatkonto 880 – 889 Variables Kapital  
Entnahmen/Privatkonto 1800 – 1809 Privatentnahmen allgemein  
1810 – 1820 Privatsteuern  
  1820 – 1829 beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben  
  1830 – 1839 unbeschränkt abzugsfähige ­Sonderausgaben  
  1840 – 1849 Zuwendungen, Spenden  
  1850 – 1859 Außergewöhnliche Belastungen  
  1860 – 1869 Grundstücksaufwand  
Einlagen/Privatkonto 1870 – 1879 Grundstücksertrag  
  1880 – 1889 Unentgeltliche Wertabgaben  
  1890 – 1899 Privateinlagen  
 
Kapitalanpassung 853 Gewinnrücklagen aus den Übergangsvorschriften BilMoG
  854

Gewinnrücklagen aus den Übergangsvorschriften BilMoG

(Zuschreibung Sachanlagevermögen)
  857

Gewinnrücklagen aus den Übergangsvorschriften BilMoG

(Zuschreibung Finanzanlagevermögen)
  858 Gewinnrücklagen aus den Übergangsvorschriften BilMoG (Auflösung der Sonderposten mit Rücklageanteil)
  859 Latente Steuern (Gewinnrücklage Haben) aus erfolgsneutralen Verrechnungen
 

Rz. 41c

(b) Personengesellschaft

 
    Taxonomie/Ebene
Eigenkapital Summenmussfeld 3
Kapitalkonto Summenmussfeld 4
Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter Mussfeld 5
Anfangskapital

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6

Kapitalanpassungen

nach BilMoG

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6
Einlagen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und Konten-

nachweis
6
Entnahmen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und Konten-

nachweis
6
Kapitaländerungen durch Übertragung einer § 6b ­EStG-Rücklage

Mussfeld, Konten-

nachweis
6
Jahresüberschuss

Mussfeld, Konten-

nachweis
6
Kapitalumgliederungen

Mussfeld, Konten-

nachweis
6
Verlustvortragskonto

Mussfeld, Konten-

nachweis
6

Kapitalanteile der

Kommanditisten
Mussfeld 5
Anfangskapital

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6
Kapitalanpassungen nach BilMoG

Mussfeld, rechnerisch

notwendig
6
Einlagen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und

Kontennachweis
6
Entnahmen

Mussfeld, rechnerisch

notwendig und

Kontennachweis
6

Ka...

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