Der Ersatz- bzw. Notbeleg ist an keine besondere Form gebunden. Es reicht ein Blatt Papier, auf dem alle notwendigen Angaben gemacht werden.

Ein Eigenbeleg(Muster eines Eigenbelegs) sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. Dienstleistungen
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung und Zeitpunkt der Zahlung
  • Grund für die Erstellung des Eigenbelegs

Je mehr Punkte der Eigenbeleg enthält, umso glaubhafter wird er!

Der Name der ausstellenden Person darf nicht fehlen. Diese muss auch den Beleg abzeichnen, ein Arbeitnehmer sollte die Angaben durch seine Unterschrift bestätigen.

Spätestens mit der Unterschrift unter die Steuererklärung bestätigt der Unternehmer, dass die erklärten Werte wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.[1] Hierzu gehören auch die Betriebsausgaben aufgrund der Ersatz- bzw. Notbelege.

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