Für gezahlte Leistungen werden teilweise keine Zahlungsbelege erstellt. Dies kann sein:

  • Wenn die Papierrolle im Barzahlungsautomaten zu Ende ist.
  • Bei Automaten ohne Belegausgabe, z. B. Telefonzelle, Parkuhr, Waschanlage, Münzkopierer, Automaten zur Gepäckaufbewahrung.
  • Wenn die Ausstellung von Belegen verweigert wird, z. B. Taxifahrt im Ausland; Einkauf auf dem Flohmarkt.
  • Bei freiwilligen Trinkgeldzahlungen sowohl im Restaurant als auch in sonstigen Dienstleistungsbetrieben, z. B. kostenlose Nutzung der Garderobe; Gepäckträger; Kaffeekasse; Mitfahrgelegenheit.

Für diese Zahlungen kann auch ein Ersatz- bzw. Notbeleg ausgestellt werden.

 
Achtung

Lohnt sich der Aufwand?

Jeder ist bemüht seinen Gewinn so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollte überlegt werden, ob es sich wegen einiger Euro Parkgebühren oder Trinkgeld lohnt, die Buchführung mit derartigen Belegen zu überschütten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge