Wenn keine Fremdbelege vorhanden sind oder gar nicht vorhanden sein können, weil es sich um einen Vorgang handelt, an dem kein Fremder beteiligt war, ist ein Eigenbeleg zu erstellen. Hierbei handelt es sich um Belege, die im eigenen Unternehmen ausgestellt werden. Es spielt keine Rolle, ob dies vom Unternehmer, Mitarbeiter oder Steuerberater erfolgt. Eigenbelege sind Originalbelege oder auch Durchschriften bzw. Kopien, da die Originalbelege dem Geschäftspartner zugeschickt oder übergeben wurden.

Hierzu gehören

  • Kassenbuch
  • Lohnlisten und Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lieferscheine
  • Ausgangsrechnungen
  • Gutschriften (Provisions- und Honorarabrechnungen)
  • Barzahlungsquittungen/Kassenstreifen
  • Entnahmen oder Einlagen von Bargeld durch den Kaufmann, Unternehmer oder Gesellschafter
  • Aufzeichnungen über die Entnahme von Waren
  • Aufzeichnungen über die Verwendung von betrieblichen Gegenständen für private Zwecke
  • Aufzeichnungen über geschäftlich geführte Gespräche vom privaten Telefonanschluss
  • Abrechnung von betrieblichen Fahrten, wenn sich das Fahrzeug im Privatvermögen befindet
  • Reisekostenabrechnungen von Arbeitnehmern und Unternehmer (Messebesuche mit Übernachtung sowie Abwesenheit durch Fahrten zu Kunden und Lieferanten, mit Abwesenheit von mehr als 8 Stunden)
  • Fahrtenbuch (Ermittlung der nicht betrieblich veranlassten Fahrten); kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1-%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind[1]
  • Inventurlisten
  • Bestandskorrekturen aufgrund von Inventuren
  • Umbuchungslisten
  • Abschlussbuchungen
  • Verrechnungsbuchungen
  • Stornobuchungen
  • Akkordzettel
  • Materialentnahmescheine
  • Materialrückgabescheine
  • Vernichtung von unverkäuflicher Ware
  • Auflistung von Sachgeschenken
  • Getränke- und Speisekarten in Gastronomiebetrieben

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge