Der EVA kann einerseits in einer Ex-post-Betrachtung zur Anwendung kommen. Rückwärtsgerichtet kann festgestellt werden, inwiefern es in der Vergangenheit gelungen ist, einen Mehrwert zu erwirtschaften. Ebenso kann der EVA im Rahmen einer Ex-ante-Betrachtung zur Abschätzung der zukünftigen Wertentwicklung eingesetzt werden. Dabei kann beispielsweise eine Aussage darüber generiert werden, inwieweit ein geplantes Investitionsprojekt einen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen in der Lage sein wird. Die Kennzahl EVA stellt prinzipiell eine einperiodische Kennzahl dar, mit der die finanzielle Performance vergangener oder zukünftiger Zeiträume ermittelt werden kann.

EVA als Vergütungskonzept

Die Befürworter der EVA-Kennzahlen betonen besonders die Eignung des EVA-Konzepts zur Vergütung von Führungskräften. Dabei soll eine Verknüpfung der Managementvergütungen mit der Wertsteigerung des Unternehmens, gemessen über den EVA, maßgeblich zur Reduzierung des Principal-Agent-Problems beitragen. Die Erwirtschaftung eines Übergewinns ist sowohl für das Management als auch für die Anteilseigner von Vorteil. Das Management auf der einen Seite erhält in Abhängigkeit des erwirtschafteten EVA eine größere oder kleinere Vergütung. Folglich wird das Management versuchen, wertsteigernde Investitionen voranzutreiben. Die Eigentümer auf der anderen Seite partizipieren ebenfalls an einem gestiegenen Übergewinn. Der erwirtschaftete Übergewinn wird den Eigentümern entweder in Form von Dividenden an die Eigentümer ausgeschüttet oder in weitere profitable Projekte investiert, welche den Unternehmenswert weiter steigern werden (vgl. Behringer/Ottersbach, 2001, S. 103f.).

EVA für die Unternehmens-Bewertung

Mit Hilfe des EVA-Konzepts können ebenfalls ganze Unternehmen, Unternehmensteile oder Investitionen bewertet werden. Das Vorgehen zur Bestimmung des Unternehmenswertes nach dem EVA-Konzept ähnelt sehr stark dem Vorgehen des DCF-Verfahrens. Eine Verwendung des EVA-Konzepts zur Unternehmensbewertung erfordert dabei eine Dynamisierung des EVA. In einer Ex-ante-Betrachtung müssen zukünftige EVAs prognostiziert werden. Aus diesen zukünftigen EVAs wird mittels Diskontierung mit dem Kalkulationszinssatz ein Barwert bestimmt, der auch als Market Value Added (MVA) bezeichnet wird. Wird zu diesem Übergewinn das zum Bewertungszeitpunkt investierte Kapital hinzuaddiert, so erhält man den Gesamtunternehmenswert (vgl. Abbildung 2). Die Subtraktion des Fremdkapitals vom Gesamtunternehmenswert ergibt den Wert des Eigenkapitals.

Abb. 2: Berechnung des MVA

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