Am effektivsten dürfte ein Auskunftsersuchen an eBay sein. eBay ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt Sammel- oder Einzelauskunftsersuchen zu beantworten.[1] Im Visier haben die Steuerfahnder bzw. die Betriebs- und Umsatzsteuerprüfer dabei folgende Vergehen:

  • Die Umsätze eines als Kleinunternehmer nach § 19 UStG erfassten eBay-Händlers. Liegen die Umsätze im Vorjahr über 22.000 EUR, sind alle Umsätze ab dem Folgejahr umsatzsteuerpflichtig.
  • Überprüfung, ob Einnahmen, die nicht dem Hauptgeschäft zuzurechnen sind, als Betriebseinnahmen aufgezeichnet wurden (z.  B. Verkauf von seit Jahren abgeschriebenen Ladenhütern).
  • Überprüfung privater eBay-Mitgliedskonten, ob nicht vielleicht doch nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht – also gewerblich – gehandelt wird.

Den Finanzämtern stehen 2 Auskunftssysteme zur Verfügung, um an die steuerrelevanten Daten von eBay-Mitgliedern zu kommen. Zum einen das LEP-System (Law Enforcement Portal), zum anderen das LERS-System (Law Enforcement eRequest System).[2]

LEP-System: Beim LEP-System handelt es sich um ein vollautomatisches Auskunftssystem. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung zu bestimmten eBay-Mitgliedern Anfragen stellt und automatisch folgende Daten bekommt: Bankverbindung/Kreditkartendaten, Mitgliedskonto-Verlaufsdaten, Bank- und Kreditkartenverlauf, Abgebots- und Verkauflisten und Käufe.

Die Daten aus diesem System können ab dem Tag der Anfrage rückwirkend für die letzten 8 Jahre abgerufen werden.

LERS-System: Das LERS-Sytem ist dagegen keine vollautomatische Auskunftsdatenbank. Die Finanzverwaltung kann über dieses System unter Beachtung des Steuergeheimnisses seine Anfragen direkt an das sog.e GAP-Team von eBay übermitteln und bekommt von den Mitarbeitern dieses Teams individuell zusammengestellte Daten über das eBay-Mitglied.

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