Der Gesetzgeber wollte dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel einen Riegel vorschieben. Deshalb mussten gewerbliche eBay-Mitglieder erstmals zum 1.1.2019 eine Bescheinigung des für sie zuständigen deutschen Finanzamts über die steuerliche Erfassung vorlegen. So sind die Finanzämter sofort im Bilde, wenn ein Unternehmer über eBay in Deutschland Online-Umsätze erzielt und kann dafür sorgen, dass die deutsche Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird. Kann ein gewerbliches eBay-Mitglied diese Bescheinigung nach § 22f UStG nicht vorlegen, sperrt eBay das Mitgliedskonto. Denn eBay haftet für nicht abgeführte Umsatzsteuer seiner eBay-Mitglieder, sollte das Finanzamt feststellen, dass ein Unternehmer keine Umsatzsteuer für seine eBay-Umsätze abgeführt hat und eBay keine Bescheinigung nach § 22f UStG vorliegt.[1]

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