Handelt ein gewerbliches eBay-Mitglied mit Gebrauchtgegenständen, kann er die Umsatzsteuer ausnahmsweise nach der Differenzbesteuerung ermitteln[1]. In der Praxis stellte sich lange die Frage: Ist für die 22.000 EUR-Höchstgrenze bei der Kleinunternehmerregelung der tatsächliche Umsatz heranzuziehen oder bei Anwendung der Differenzbesteuerung nur der Umsatz, der sich aus der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis des verkauften Gegenstands ergibt.

Die Antwort kam vom Europäischen Gerichtshof. Der Umsatz bei Anwendung der Differenzbesterung nach § 25a UStG richtet sich nach den vereinnahmten Entgelten und nicht nach der Summe der Differenzbeträge zwischen Ein- und Verkaufspreis.[2]

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