Ehegatten, die beide eine Vielzahl an Auktionen über eBay abwickeln, sollten besser 2 separate eBay-Mitgliedskonten führen. Melden sie nur ein einziges Konto an, handeln sie als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] und verspielen damit möglicherweise die doppelte Kleinunternehmerregelung.

Wenn das eBay-Mitgliedskonto nur auf einen der Ehegatten lautet, rechnet das Finanzamt nur dem Inhaber des Mitgliedskontos die eBay-Umsätze zu, selbst wenn beide Ehegatten aktiv am eBay-Geschäft mitwirken.[2]

Auch deshalb kann es sich für die Ehegatten lohnen, dass jeder der beiden ein eigenes gewerbliches eBay-Konto eröffnet und jeweils die Hälfte der Umsätze erzielt. Lagen die Umsatzzahlen für den einzelnen Ehegatten im Jahr 2019 nicht über 22.000 EUR pro, profitiert jeder der beiden im Jahr 2020 von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

 
Praxis-Beispiel

Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei 2 getrennten Mitgliedskonten

Das Finanzamt stößt im Rahmen eines Auskunftsersuchens bei eBay auf ein privates Mitgliedskonto, über das 2 Ehepartner folgende umsatzsteuerpflichtige Auktionserlöse erzielt haben.

 
Jahr Höhe der Umsätze aus eBay-Auktionen
Jahr 1 30.000 EUR
Jahr 2 34.000 EUR
Jahr 3 26.000 EUR
Jahr 4 25.000 EUR

Folge: Die Kleinunternehmerregelung greift hier nicht, weil die Gesamtumsätze für jedes Jahr die Höchstgrenze von 22.0000 EUR übersteigen. Durch Herausrechnung aus den Auktionserlösen muss das Ehepaar folgende Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt überweisen:

 
Jahr Umsatzsteuernachzahlungen ans Finanzamt
Jahr 1 4.790 EUR
Jahr 2 5.429 EUR
Jahr 3 4.151 EUR
Jahr 4 3.992 EUR
Gesamt  18.362 EUR (plus Nachzahlungszinsen)

Abwandlung: Hätten die beiden Ehegatten jeweils ein eigenes eBay-Mitgliedskonto, müssten die Eheleute keinen Cent Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.

 
  Höhe der Umsätze aus eBay-Erlösen
Jahr Ehemann Ehefrau
Jahr 1 15.000 EUR 15.000 EUR
Jahr 2 16.000 EUR 16.000 EUR
Jahr 3 13.000 EUR 13.000 EUR
Jahr 4 12.500 EUR 12.500 EUR

In diesem Fall üben die Ehegatten jeweils ein eigenes Unternehmen aus und jeder kann für sein Unternehmern wegen Unterschreitung der 22.000 EUR-Grenze auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung pochen.

Zu beachten: In den Jahren vor 2020 galt noch die Vorjahres-Höchstgrenze von 17.500 EUR. Die Höchstgrenze von 22.000 EUR wurde erst zum 1.1.2020 für die Vorjahresumsätze 2019 eingeführt.

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