Unternehmer, die über eBay gewerblich Waren versteigern oder Waren ihres stationären Ladenbetriebs auch über eBay an den Kunden bringen möchten, müssen ein gewerbliches eBay-Mitglieds-Konto eröffnen.

 
Praxis-Tipp

Gewerbliche Auktionen niemals mit privaten vermischen

Verkauft ein als gewerbliches Mitglied bei eBay erfasster Unternehmer auch privat Waren, sollte er sich hierfür unbedingt ein separates privates eBay-Mitglieds-Konto zuteilen lassen und die betrieblichen und privaten Umsätze strikt voneinander trennen. Denn handelt ein Unternehmer mit Waren aller Art, kann das Finanzamt nicht mehr zwischen steuerlich relevanten gewerblichen Auktionen und steuerlich unbeachtlichen Privatverkäufen differenzieren. Da das Finanzamt trotz dieser Trennung misstrauisch sein dürfte, sollten Sie dokumentieren, dass die Gegenstände, die über das private eBay-Mitgliedskonto versteigert wurden, tatsächlich früher privat verwendet wurden. Als Nachweise sind Fotos denkbar, auf der die private Verwendung zu sehen ist.

Unternehmer können also tatsächlich nebeneinander betriebliche und private Versteigerungen über eBay durchführen, wobei aber nur die Versteigerung von privaten Gegenständen (z.  B. Kinderkleidung der eigenen Kinder, Verkauf des alten Smartphones) keine Besteuerung auslöst.

 
Praxis-Beispiel

Verdeutlichung der Problematik eines einzigen eBay-Mitglieds-Kontos

Händlerin Helga Müller versteigert über eBay vorwiegend gebrauchte Gegenstände, die sie auf Flohmärkten kauft oder bei Wohnungsauflösungen mitnehmen darf. Die gewerblichen Umsätze über eBay belaufen sich pro Jahr auf etwa 30.000 EUR. Da sie Talent hat, Gegenstände höchstbietend über eBay zu verkaufen, stellt sie aus Gefälligkeit auch private Gegenstände ihrer Eltern und ihrer Geschwister bei eBay ein. Die Auktionserlöse aus diesen Privatgeschäften betragen 5.000 EUR und wurden nachweislich in voller Höhe an die Eltern und Geschwister weitergeleitet.

Ein separates eBay-Mitglieds-Konto beantragt Helga Müller für diese privaten Auktionen bei eBay nicht. Lässt sich das Finanzamt die Daten des Mitgliedskontos von Frau Müller im Rahmen eines Auskunftsersuchens von eBay aushändigen, sind dort natürlich Versteigerungserlöse von 35.000 EUR vermerkt. Da Helga Müller mit Gegenständen aller Art handelt, wird das Finanzamt die kompletten 35.000 EUR zur Umsatzsteuer heranziehen und als Betriebseinnahmen erfassen. Argumente des eBay-Mitglieds, dass es sich bei den an Verwandte, Freunde und Nachbarn weitergeleiteten Zahlungen um den Verkauf fremder Gegenstände handelte, sind bei Verwendung eines betrieblichen eBay-Mitgliedskontos unglaubwürdig, soweit plausible Nachweise fehlen. [1]

[1]

Argumentationshilfen und ein Verhaltensknigge, um wenigstens für einen Teil der privaten Versteigerungserlöse eine Besteuerung zu vermeiden, können dem Abschnitt 3.4 entnommen werden.

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