Ist für den Handel über eBay eine Gewinnermittlung einzureichen, sollten eBay-Mitglieder den vom Finanzamt ermittelten Auktionserlösen alle erdenklichen Betriebsausgaben abgezogen werden. Insbesondere folgende Betriebsausgaben kommen dabei in Betracht:

  • Gebührenzahlungen an eBay
  • Porto- und Versandkosten
  • Kosten für PC und Digitalkamera
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der versteigerten Gegenstände. Haben Sie keine Rechnungen oder Quittungen, schätzen Sie die Betriebsausgaben (siehe dazu Tz. 5.3).
  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Auktionen (Fahrt zur Post, Fahrt zum Kauf neuer Auktionsgegenstände; mit dem Auto 30 Cent je gefahrenen Kilometer)
  • Kosten für häusliches Arbeitszimmer
  • Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt sind erst im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar.
  • Sonstige Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den eBay-Auktionen
 
Praxis-Tipp

Eigenbelege erstellen

Da private eBay-Mitglieder, die unwissentlich gewerblich tätig wurden, meist keine Belege als Nachweis für Betriebsausgaben aufbewahren, sollten "Eigenbelege" erstellt werden. Hier notiert das eBay-Mitglied, welche Kosten in welcher Höhe aus welchem Grund entstanden.

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