Werden über eBay Waren versteigert, verlangt eBay dafür vom Verkäufer der Ware Gebühren. Je nachdem, ob ein privates eBay-Mitglied oder ein gewerbliches eBay-Mitglied versteigert, war bei der Abrechnung von eBay bis 30. April 2018 folgende umsatzsteuerliche Besonderheit zu beachten:
- Privates eBay-Mitglied: In der Gebührenabrechnung an ein privates eBay-Mitglied wurden bis zum 30. April 2018 15 % luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Denn das Mitglied erhielt die Leistung von einem Unternehmensteil von eBay, der seinen Sitz in Luxemburg hat.[1]
- Gewerbliches eBay-Mitglied: Ein gewerbliches eBay-Mitglied erhielt dagegen bis 30. April 2018 eine Gebührenabrechnung, in der gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen war. Hintergrund: Hier gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft[2] (auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet). Das gewerbliche eBay-Mitglied musste die Umsatzsteuer für Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens ausrechnen und ans Finanzamt abführen.[3]
Die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG galt selbst dann, wenn eBay luxemburgische Umsatzsteuer in seiner Gebührenrechnung ausweist. Schlimmer noch: Die Steuerschuldnerschaft bezieht sich bei einem falschen Mitgliedskonto auf den Rechnungsbetrag plus luxemburgischer Umsatzsteuer.
Steuerschuldnerschaft entfällt ab 1.5.2018
Die Steuerschulderschaft droht nur, wenn das Finanzamt eBay-Mitglieder für Zeiträume bis 30. April 2018 als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer einstuft und feststellt, dass diese die Umsatzsteuer nach § 13b UStG nicht ans Finanzamt abgeführt haben. Für Zeiträume ab 1. Mai 2018 greift die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG nicht mehr. Denn ab diesem Zeitpunkt stellt eine deutsche Gesellschaft das eBay-Konzerns die Gebührenrechnung mit deutscher Umsatzsteuer aus.
Falsche Konten-Zuteilung führt zu steuerlicher Mehrbelastung
In einer Rechnung werden einem privaten eBay-Mitglied 1.000 EUR zzgl. 150 EUR luxemburgische Umsatzsteuer belastet. Bei einer Umsatzsteuerprüfung werden die Auktionen als umsatzsteuerpflichtig qualifiziert. Auf die Höhe der nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG abzuführende Umsatzsteuer hat das folgende Auswirkung:
Steuerschuldnerschaft als gewerbliches eBay-Mitglied | Steuerschuldnerschaft als privates eBay-Mitglied | |
---|---|---|
Rechnungsbetrag | 1.000 EUR | 1.150 EUR |
Abzuführen 19 % Umsatzsteuer | 190 EUR | 218,50 EUR |
Vorsteuerabzug | 0 EUR | 0 EUR |
Ausweg: eBay um rückwirkende Erfassung als gewerbliches Mitglied und um neue Rechnungen ohne luxemburgische Umsatzsteuer bitten.
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