Kommt die Kleinunternehmerregelung wegen Überschreitung der 22.000-EUR-Grenze oder wegen Überschreitung der voraussichtlichen Umsätze im laufenden Jahr von 50.000 EUR nicht zur Anwendung, kann das eBay-Mitglied die Umsatzsteuerzahllast reduzieren, indem er die Differenzbesteuerung[1] beantragt.

Für die Anwendung der Differenzbesteuerung muss das unternehmerisch tätige eBay-Mitglied folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das eBay-Mitglied muss ein Wiederverkäufer sein. Wiederverkäufer ist, wer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwirbt und diese anschließend – ggf. nach Instandsetzung – weiter veräußert.
  • Bei den Gegenständen, die durch die Differenzbesteuerung begünstigt sind, muss es sich um gebrauchte bewegliche Gegenstände handeln, für die beim Ankauf kein Vorsteuerabzug bestand.
  • Nicht zu den begünstigten Gegenständen zählen Edelsteine und Edelmetalle.

     
    Praxis-Beispiel

    Vorteil der Differenzbesteuerung

    Ein Händler vertreibt seine Waren ausschließlich über das Internet-Auktionshaus eBay. Er vertreibt hauptsächlich Gebrauchtgegenstände, die zuvor auf Flohmärkten oder bei privaten Internet-Auktionen erstanden wurden. In einem Monat veräußert er Waren für 15.000 EUR, die er vorher für 10.000 EUR erworben hat. Die folgende Berechnung verdeutlicht die Vorteile der Differenzbesteuerung:

     
      Differenzbesteuerung Normalbesteuerung
    Erzielter Verkaufspreis 25.000 EUR 25.000 EUR
    Einkaufspreis der veräußerten Ware -10.000 EUR -----
    Bruttobetrag, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist 15.000 EUR 25.000 EUR
    Abzuführende Umsatzsteuer 2.395 EUR (15.000 EUR × 19/119) 3.991 EUR
    Mehrbelastung bei Normalbesteuerung   1.596 EUR

    Für die Differenzbesteuerung ist stets der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz kommt nicht in Betracht.

     
    Praxis-Tipp

    Aufzeichnungspflicht beachten

    Wiederverkäufer, die sich für die Differenzbesteuerung entscheiden, müssen umsatzsteuerlich bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen. Doch selbst wenn diese Aufzeichnungspflichten nicht beachtet wurden, bedeutet das nicht das Aus für die Differenzbesteuerung. Das FG Berlin urteilte, dass die Aufzeichnungen nach § 25a UStG nicht zeitnah zu führen sind.[2] Bemängelt das Finanzamt also die Aufzeichnungspflichten, können die Aufzeichnungen nachträglich berichtigt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge