Selbst wenn das Finanzamt die Auktionserlöse eines privaten eBay-Mitglieds als umsatzsteuerpflichtig einstuft, muss das noch lange nicht bedeuten, dass tatsächlich Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss. Denn liegen die Umsätze aus den eBay-Auktionen im Vorjahr nicht über 22.000 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR, kann das eBay-Mitglied sich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung berufen.
Wichtig zu wissen: Die 22.000 EUR-Höchstgrenze wurde im Jahr 2020 eingeführt und gilt erstmals bei Betrachtung der Umsätze 2019. In den Vorjahren betrug die Höchstgrenze bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG 17.500 EUR.[1]
Besonderheiten beim Umsatz beachten
In aller Regel starten Unternehmer während des Jahres ihre Aktivitäten. In diesem Fall rechnet das Finanzamt den Umsatz auf 12 Monate hoch. Damit kann bei scheinbarer Unterschreitung der 22.000-EUR-Grenze die Kleinunternehmerregelung wegfallen. Weitere Besonderheit: Im Erstjahr gilt ebenfalls die 22.000-EUR-Grenze und nicht die Höchstgrenze von 50.000 EUR.
Kann Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuernachzahlungen verhindern?
Ein privates eBay-Mitglied wird vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für mehrere Jahre aufgefordert. Kann die Kleinunternehmerregelung angewandt werden?
Jahr | Höhe der Umsätze aus eBay-Auktionen |
---|---|
Jahr 1 | 15.000 EUR (für 7 Monate) |
Jahr 2 | 10.000 EUR |
Jahr 3 | 13.000 EUR |
Jahr 4 | 8.000 EUR |
Da der Umsatz im Jahr 1 hochgerechnet auf 12 Monate 25.714 EUR beträgt (15.000 EUR × 7/12), kann weder im Jahr 1 noch im Jahr 2 von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden. Erst für die Jahre 3 und 4 kann das eBay-Mitglied auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung pochen und muss somit keine Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.
Doppelte Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten
Ehegatten, die beide eine Vielzahl an Auktionen über eBay abwickeln, sollten besser 2 separate eBay-Mitgliedskonten führen. Melden sie nur ein einziges Konto an, handeln sie als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[2] und verspielen damit möglicherweise die doppelte Kleinunternehmerregelung.
Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei 2 getrennten Mitgliedskonten
Das Finanzamt stößt im Rahmen eines Auskunftsersuchens bei eBay auf ein privates Mitgliedskonto, über das 2 Ehepartner folgende umsatzsteuerpflichtige Auktionserlöse erzielt haben.
Jahr | Höhe der Umsätze aus eBay-Auktionen |
---|---|
Jahr 1 | 30.000 EUR |
Jahr 2 | 34.000 EUR |
Jahr 3 | 24.000 EUR |
Jahr 4 | 25.000 EUR |
Folge: Die Kleinunternehmerregelung greift hier nicht, weil die Gesamtumsätze für jedes Jahr die Höchstgrenze von 22.000 EUR übersteigen. Durch Herausrechnung aus den Auktionserlösen muss das Ehepaar folgende Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt überweisen:
Jahr | Umsatzsteuernachzahlungen ans Finanzamt |
---|---|
Jahr 1 | 4.790 EUR |
Jahr 2 | 5.429 EUR |
Jahr 3 | 3.832 EUR |
Jahr 4 | 3.992 EUR |
Gesamt | 18.043 EUR (plus Nachzahlungszinsen) |
Abwandlung: Hätten die beiden Ehegatten jeweils ein eigenes eBay-Mitgliedskonto, müssten die Eheleute keinen Cent Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.
Höhe der Umsätze aus eBay-Erlösen | ||
---|---|---|
Jahr | Ehemann | Ehefrau |
Jahr 1 | 15.000 EUR | 15.000 EUR |
Jahr 2 | 16.000 EUR | 16.000 EUR |
Jahr 3 | 12.000 EUR | 12.000 EUR |
Jahr 4 | 12.500 EUR | 12.500 EUR |
In diesem Fall üben die Ehegatten jeweils ein eigenes Unternehmen aus und jeder kann für sein Unternehmern wegen Unterschreitung der 22.000-EUR-Grenze auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung pochen.
Ausfüllhilfe zur Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen zwar keine Umsatzsteuervoranmeldung für ihre eigenen Umsätze beim Finanzamt einreichen. Es ist jedoch eine Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtend in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln.
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