Fordert das Finanzamt ein privates eBay-Mitglied zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für seine Auktionserlöse auf, kann gegen die unterstellte Umsatzsteuerpflicht mit folgenden Argumenten bzw. Unterlagen gekontert werden:

  • Es wurden nur private Gebrauchsgegenstände aus dem Privathaushalt über eBay versteigert. Suchen Sie nach Rechnungen für den Kauf der versteigerten Gegenstände oder nach alten Fotos, auf denen die Privatgegenstände zu sehen sind und legen Sie diese Nachweise dem Sachbearbeiter im Finanzamt vor.
  • Die Versteigerungstätigkeit ist nicht auf Dauer ausgelegt, sondern nur solange, bis die im Keller oder am Dachboden gelagerten Privatgegenstände verkauft sind.
  • Die Dauer der eBay-Aktivitäten betrug nur wenige Monate.
  • Die versteigerten Gegenstände wurden nicht für den Zweck gekauft, diese mit Profit weiterzuverkaufen.
 
Praxis-Tipp

Finanzamt um schriftliche Stellungnahme bitten

Das private eBay-Mitglied sollte das Finanzamt um eine detaillierte schriftliche Stellungnahme bitten, aus welchen Gründen eine Umsatzsteuerpflicht für die Privatauktionen angenommen wird. Oftmals machen die Beamten bereits hier einen Rückzieher, wenn nach der Würdigung des Gesamtfalls sowohl private als auch gewerbliche Anzeichen für die eBay-Auktionen vorliegen.

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