Nachdem es dem Finanzamt gestattet ist, Sammelauskunftsersuchen an eBay zu stellen[1], machen speziell geschulte Mitarbeiter der Steuerfandung davon rege Gebrauch. Über das sog. LEP-System (Law Enforcement Portal) von eBay können die Beamten Informationen über eBay-Mitglieder elektronisch anfragen und bekommen über dieses vollelektronische Auskunftssystem automatisiert die Daten zur Verfügung gestellt.

Gibt der Finanzbeamte im LEP einen eBay-Mitgliedsnamen oder eine Artikelnummer eines auf eBay angebotenen Artikels ein, bekommt er folgende Informationen überspielt:

  • Bankverbindung/Kreditkartendaten
  • Mitgliedskonto-Verlaufsdaten
  • Bank-/Kreditkartenverlauf
  • Angebote/Verkäufe
  • Käufe
 
Praxis-Tipp

Anfragen des Finanzamts

Wendet sich das Finanzamt an ein eBay-Mitglied und stellt Fragen zu dessen Aktivitäten auf eBay, sollte klar sein, dass das Finanzamt im Vorfeld bereits alle notwendigen Infomationen eingeholt hat, um Zweifel an dem "privaten" Handel zu haben. Bei Anfragen des Finanzamt sollte man deshalb stets wahrheitsemäße Angaben machen.

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