Eine Due Diligence kann sowohl durch den Käufer während der Exekutionsphase einer Transaktion als auch durch den Verkäufer während der Vorbereitungsphase durchgeführt werden.

2.1 Buy-Side Due Diligence

Der klassische Fall ist die vom Käufer durchgeführte Due Diligence, die auch als Buy-Side Due Diligence bezeichnet wird. In diesem Zusammenhang unterscheidet man i. d. R. 3 Formen: die Phase 1 (häufig Red Flag genannt) Due Diligence, die Full-Scope Due Diligence und die Top-up Due Diligence.

Die Phase 1 Due Diligence nimmt einen Zeitraum von etwa einer bis vier Wochen in Anspruch und verfolgt das Ziel, strategische Dealbreaker vor Durchführung der Full Scope Due Diligence bereits in der Frühphase des Transaktionsprozesses zu identifizieren.[1] Je größer das Transaktionsobjekt, je internationaler es aufgestellt ist oder je diversifizierter über Geschäftsbereiche, Kundengruppen, Länder etc., desto länger ist die Phase der DD. Ein Kontakt zum Management des Zielunternehmens und Zugang zum Datenraum sind für die Phase 1 Due Diligence nicht unbedingt üblich. Erste spezifische Fragestellungen, die einen Dealbreaker darstellen könnten, können von einem professionellen Due Diligence Team auch unabhängig analysiert werden.

Eine Full-Scope Due Diligence umfasst eine vollständige Analyse des Zielunternehmens im Rahmen aller Disziplinen der Due Diligence, d. h. Commercial, Financial, Tax, Legal, häufig auch IT, Environmental oder Management Audit. Eine Full-Scope Due Diligence setzt auch oftmals auf einer Red Flag Due Diligence auf. So werden dann die Ergebnisse der Red Flag-Phase nochmals im Detail überprüft und durch die anderen Teilbereiche der Due Diligence umfassend ergänzt.

Die dritte Form der Due Diligence auf Käuferseite ist die sog. Top-Up Due Diligence, die auf einer bereits existenten Vendor Due Diligence aufsetzt. So hat das Management des zu verkaufenden Unternehmens bereits eine umfassende Due Diligence durchführen lassen, die dann im Rahmen des Verkaufsprozess Grundlage für sämtliche kommerziellen Fragen darstellt. Eine Top-Up Due Diligence nimmt somit das Vendor-Due-Diligence-Gutachten als Grundlage und behandelt ausschließlich Themenbereiche, die entweder nicht oder nur unvollständig dargestellt sind oder deren strategische Logik aus Sicht des Kaufinteressenten nochmals überprüft werden muss. I. d. R. kann eine Top-Up Due Diligence in einem überschaubaren Zeitraum durchgeführt werden. Maßgeblich hierbei ist zweifelsohne die Qualität und inhaltliche Tiefe der vorliegenden Vendor Due Diligence.

[1] Zu den Ausführungen zur Red Flag Commercial Due Diligence vgl. Niederdrenk/Müller, 2008.

2.2 Vendor Due Diligence

Neben der klassischen Due Diligence auf Käuferseite hat sich in den vergangenen Jahren die Vendor Due Diligence, die im Auftrag des Verkäufers in der Vorbereitungsphase einer Transaktion durchgeführt wird, etabliert. Die Vendor Due Diligence wird auch als Sell-Side Due Diligence bezeichnet.

Hintergrund dieser Form der Due Diligence ist, dass der traditionelle Verkaufsprozess, bei dem die Durchführung der Due Diligence der Käuferseite obliegt, aus Sicht des Verkäufers nicht die Erzielung des bestmöglichen Kaufpreises garantiert. So ist es nicht ausgeschlossen, dass die käuferseitige Due Diligence Risiken zu Tage bringt, die auch dem Verkäufer und seinen Beratern nicht bekannt waren. Daraus abgeleitet kann es zu einer Reduktion des angebotenen Kaufpreises kommen. Aufgrund des auftretenden Informationsungleichgewichts kann der Verkäufer zudem in eine schwächere Verhandlungsposition geraten, weil er meist kurzfristig nicht in der Lage ist, auf die vorgebrachten neuen Erkenntnisse zu reagieren. Ein weiterer Grund für einen möglichen suboptimalen Preis liegt in der Zeitdauer, die während der käuferseitigen Due Diligence vergehen kann. Die Bereitstellung der "richtigen" Daten führt häufig zu Verzögerungen. Viele Unternehmen sind auf die Frageliste und den Detaillierungsgrad der Due-Diligence-Dienstleister nicht optimal vorbereitet, was zu zeitaufwendigen Nacharbeiten und zusätzlichen Belastungen führt. Je länger jedoch ein Unternehmen im Verkaufsprozess gefangen ist, desto eher sind negative Folgen auf den zu erzielenden Preis, bspw. aufgrund von Störungen der Betriebsabläufe oder der starken zeitlichen Inanspruchnahme des Managements, wahrscheinlich. Zudem ist die Einhaltung der Vertraulichkeit in langen Verkaufsprozessen problematisch, so dass es zu negativen Auswirkungen bei Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern kommen kann.

Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat sich in den letzten Jahren, insbesondere bei großen Auktionsprozessen unter Beteiligung von Private-Equity-Bietern, die Vorbereitung des Zielunternehmens in Form einer Vendor Due Diligence und ggf. auch einer Vendor Assistance durchgesetzt. Die Vendor Due Diligence wird durch einen unabhängigen Due-Diligence-Dienstleister durchgeführt, bevor das Unternehmen am Markt angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine unabhängige Prüfung des zu verkaufenden Unternehmens gemäß den Anforderungen der potenziell...

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