Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0490 0690   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibung auf Sachanlagen 4830 6220   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

So kontieren Sie richtig

Ein Drucker ist, obwohl er Teil einer Computeranlage ist, ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Er kann allerdings nur im Zusammenhang mit einem Computer genutzt werden. Der Drucker ist somit ein eigenständiges, nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten der Unternehmer auf das Konto "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" 0490 (SKR 03) bzw. 0690 (SKR 04) bucht.

 

Buchungssatz:

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

an Bank

Nach der amtlichen Abschreibungstabelle ist der Drucker als Peripheriegerät eines Computers einzustufen, mit dem Ergebnis, dass dieselbe Nutzungsdauer von 3 Jahren anzusetzen ist.

 

Buchungssatz:

Abschreibung auf Sachanlagen

an Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

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