Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0490 | 0690 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibung auf Sachanlagen | 4830 | 6220 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
So kontieren Sie richtig
Ein Drucker ist, obwohl er Teil einer Computeranlage ist, ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Er kann allerdings nur im Zusammenhang mit einem Computer genutzt werden. Der Drucker ist somit ein eigenständiges, nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten der Unternehmer auf das Konto "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" 0490 (SKR 03) bzw. 0690 (SKR 04) bucht.
Buchungssatz:
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
an Bank |
Nach der amtlichen Abschreibungstabelle ist der Drucker als Peripheriegerät eines Computers einzustufen, mit dem Ergebnis, dass dieselbe Nutzungsdauer von 3 Jahren anzusetzen ist.
Buchungssatz:
Abschreibung auf Sachanlagen |
an Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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