Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer 4212 6312   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil) 4678 6688   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil) 4679 6689   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) 4680 6690   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Unternehmer 4681 6691   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Ist die Begründung einer doppelten Haushaltsführung beruflich bzw. betrieblich veranlasst, können die Aufwendungen ohne zeitliche Begrenzung abgezogen werden, solange zwei Haushalte vorliegen. Zu den Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung entstehen können, gehören der Mehraufwand für Verpflegung, die Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Umzugskosten. Die Kosten für Familienheimfahrten bucht der Unternehmer auf das Konto "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil)" 4678/6688 (SKR 03/04). Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand bucht der Unternehmer auf das Konto "Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Unternehmer" 4681/6691 (SKR 03/04) und die Aufwendungen für Unterkunft (Übernachtung) auf das Konto "Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer" 4212/6312 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer

an Bank/Kasse/Privateinlage

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