Das Disagio – auch Damnum oder Abgeld genannt – ist der Unterschiedsbetrag zwischen der vereinbarten Darlehenssumme (Darlehensschuld) und dem niedrigeren, ausbezahlten Betrag an den Darlehensnehmer. Das Disagio ist ein vorgenommener Abschlag auf den Darlehensbetrag.
Wirtschaftlich betrachtet stellt das Disagio eine zusätzlich geleistete Vergütung des Darlehensnehmers für die Kapitalüberlassung (vorweg gezahlte Zinsen) dar.
Für die Regel-Verzinsung wird der Darlehensnennbetrag – ohne Abzug des Disagios – herangezogen.
§ 250 Abs. 3 HGB: Ansatzwahlrecht und Tilgung durch planmäßige jährliche Abschreibung.
§ 268 Abs. 6 HGB: Bilanzausweis oder Anhangsangabe für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften
H 6.10 EStH (Damnum): steuerliches Ansatzgebot und Verteilung auf die Laufzeit
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