Rz. 67
Aktuell liegen keine Standardentwürfe vor.
Rz. 68
Mit E-DRÄS 13 soll DRS 21– Kapitalflussrechnung (Rz. 57) – geändert werden.[1] Die Kommentierungsfrist ist Ende April 2023 abgelaufen, eine Verabschiedung sollte noch in 2023 erfolgen, da die Änderungen noch in 2023 Wirksamkeit erlangen sollen.
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