Rz. 67

Aktuell liegen keine Standardentwürfe vor.

 

Rz. 68

Mit E-DRÄS 13 soll DRS 21– Kapitalflussrechnung (Rz. 57) – geändert werden.[1] Die Kommentierungsfrist ist Ende April 2023 abgelaufen, eine Verabschiedung sollte noch in 2023 erfolgen, da die Änderungen noch in 2023 Wirksamkeit erlangen sollen.

[1] Vgl. Müller/Reinke, StuB 2023, S. 209 ff.

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