Kosten, die sich einzelnen Deckungsbeitragsstufen dagegen nur schwer verursachungsgerecht zuordnen lassen, umfassen u. a. folgende Positionen:

  • Kosten der Geschäftsführung,
  • Kosten des Finanz- und Rechnungswesens inkl Controlling,
  • Kosten des Personalwesens,
  • Kosten für IT und Internet,
  • Abschreibungen für alle Anlagen und Gebäude, die von mehreren Unternehmensbereichen genutzt werden und bei denen eine direkte Zurechenbarkeit nicht möglich ist,
  • Sachkosten, die nach dem Verursachungsprinzip nicht direkt einzelnen Bereichen zugewiesen werden können,
  • Kosten für Werbemaßnahmen, die das gesamte Unternehmen betreffen (z. B. für eine Imagekampagne),
  • Kosten der allgemeinen Verwaltung.

Ziel der Festlegung der Kostenkategorien ist es, eine weitgehende Zerlegung des Gemeinkostenblocks zu erreichen, sodass nur ein geringer Anteil der Gesamtkosten eines Unternehmens nicht von operativen Einheiten zu verantworten ist.

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