Zusätzlich sind folgende weitere Informationen vorgeschrieben, mit denen man eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten soll (Art. 13 Abs. 2 DSGVO, Art. 14 Abs. 1 DSGVO.):

  • die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen, sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und des Widerspruchsrechts sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • wie weit die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte;
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO, sowie aussagekräftige Informationen über deren Logik, Tragweite und Auswirkungen für die betroffene Person.

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