In der Buchhaltung werden sensible Daten verarbeitet und gespeichert. Schon immer wurden Anstrengungen unternommen, diese Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das war mit geringem Aufwand möglich, solange die Buchhaltung nicht digital in andere Abläufe eingebunden war. Mit der engen digitalen Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen im Unternehmen, z. B. als integrierter Teil eines ERP-Systems, und den damit verbundenen internen digitalen Schnittstellen wurde die Aufgabe des Datenschutzes komplexer. Wird das Buchhaltungssystem digital mit externen Partnern eng verbunden, erhöht sich die Gefahr für die personenbezogenen Daten in der Buchhaltung weiter. Es entstehen neue Tore in das System, über die digitale Angriffe auf die Daten der Buchhaltung, aber auch des gesamten Unternehmens erfolgen können.

Die Forderung für externe digitale Schnittstellen ist demnach die absolute Sicherheit vor einem Missbrauch. Das ist mit bekannten und vielfach bewährten technischen Vorkehrungen möglich:

  • Berechtigungssysteme regeln die Zugriffe auf die Schnittstellen.
  • Verschlüsselung schützt Daten vor der Kenntnisnahme durch Dritte.
  • VPN-Tunnel schützen die digitale Kommunikation über die Schnittstellen.

Solche Mittel sind immer nur so gut, wie der Mensch sie auch einsetzt. Gerade in der Buchhaltung ist die kompromisslose Anwendung der Schutzvorkehrungen notwendig. Dies ist zu kontrollieren. Auch die Sicherheit von Schnittstellen zwischen 2 Systemen wird in der wachsenden Zahl der Standardangebote immer besser gewährleistet. Gegenläufig ist die Entwicklung zur Nutzung der Cloud für den Datenaustausch. Dort gibt es noch immer Sicherheitsbedenken, die ausgeräumt werden müssen.

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