Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Erträge unregelmäßig | 2709 | 4839 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0630 | 3150 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | |
Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit | 1544 | 1457 | Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit |
So kontieren Sie richtig!
Um die erhaltenen Coronahilfen in der Buchhaltung richtig zu erfassen, erhalten Sie im Folgenden eine Anleitung. Diese erleichtert Ihnen die korrekte Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern. Da es sich bei den Zahlungen um sonstige Erträge handelt, die unregelmäßige Erträge (aufgrund der außergewöhnlichen Situation der Coronakrise) darstellen, sind diese Erträge auf das Konto "Sonstige Erträge unregelmäßig" (2709/4839 SKR 03/04) zu buchen. Das Konto im Soll ist die Bank (1200/1800 SKR 03/04), auf der die Beträge eingehen.
Buchungssatz:
Sonstige Forderungen |
an Sonstige Erträge unregelmäßig |
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