Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Erträge unregelmäßig 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0630 3150   Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit 1544 1457   Forderungen ggü. Bundesagentur für Arbeit

So kontieren Sie richtig!

Um die erhaltenen Coronahilfen in der Buchhaltung richtig zu erfassen, erhalten Sie im Folgenden eine Anleitung. Diese erleichtert Ihnen die korrekte Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern. Da es sich bei den Zahlungen um sonstige Erträge handelt, die unregelmäßige Erträge (aufgrund der außergewöhnlichen Situation der Coronakrise) darstellen, sind diese Erträge auf das Konto "Sonstige Erträge unregelmäßig" (2709/4839 SKR 03/04) zu buchen. Das Konto im Soll ist die Bank (1200/1800 SKR 03/04), auf der die Beträge eingehen.

 

Buchungssatz:

Sonstige Forderungen

an Sonstige Erträge unregelmäßig

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