Das Programm läuft in der 1. Phase in den Monaten Juni bis August 2020. Ein Zuschuss ist maximal über 3 Monate möglich. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist sollte bisher am 31.8.2020 und die Auszahlungsfrist am 30.11.2020 ablaufen. Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate Juni, Juli und August ist möglich, jedoch (bisher) spätestens bis zum 9.11.2020.

Das Programm bezieht sich in der 2. Phase auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig und bis zum 31.3.2021 (zuvor 31.1.2021) gestellt werden.

Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember ist möglich, jedoch spätestens bis zum 31.3.2021. Rückwirkende Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni bis August 2020) können im Rahmen der zweiten Phase nicht gestellt werden.

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