Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler konnten auch für 2021 die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen bzw. herabsetzen lassen.[1] In vielen Fällen sind die Vorauszahlungen auf 0 EUR reduziert worden. Sollte sich bei der Steuererklärung 2021 ein Verlust ergeben, resultieren daraus keine weiteren Erstattungen; ist hingegen wider Erwarten doch ein Gewinn erzielt worden, drohen Nachzahlungen.

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