Die Beantwortung der skizzierten Grundfragen der Corporate Governance sowie die daraus resultierenden Formen der konkreten Ausgestaltung nationaler Governance-Systeme unterscheiden sich international zum Teil erheblich. Gemeinsam ist jedoch den meisten Systemen der Corporate Governance, dass sie auf Gesetzen und sonstigen rechtlichen Regelungen beruhen, die sich dem direkten Einfluss des Managements entziehen. Im Klartext: Ein in Deutschland firmierendes Unternehmen mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft hat nicht die Wahl, ob es eine Hauptversammlung einberufen, einen Aufsichtsrat wählen und einen Vorstand ernennen möchte. Diese Regelungen werden vom Gesetzgeber in Form des Aktiengesetzes oder der Mitbestimmungsgesetze vorgegeben. In den USA gibt es entsprechende Vorgaben durch die Incorporation Laws auf Ebene der Bundesstaaten oder übergeordnet durch die Bestimmungen der Security Exchange Commission. Ergänzend zu den gesetzlichen Regeln und teilweise mit diesen verknüpft, wurden in vielen Ländern Governance-Kodizes entwickelt, die Regelungen, Empfehlungen und Anregungen zur Schaffung einer "guten" Governance beinhalten.[1]

[1] Vgl. Soltani/Wald, 2018.

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